Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Menschen den Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Barrierefreiheit ist für öffentliche Stellen verpflichtend und wird ab 2025 auch für viele private Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung, senkt Absprungraten und erhöht damit auch die Reichweite. Die meisten barrierefreien Elemente sollten schon längst Standard in der Webentwicklung sein, doch bisher war es eher freiwillig, niemanden von seiner Website auszuschließen. Das wird sich jetzt – endlich – ändern. Zumindest für große Unternehmen und Behörden. Doch es gibt auch einige Ausnahmen.
Inhalt
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, darunter:
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- Blinde und sehbehinderte Menschen
- Gehörlose und hörgeschädigte Menschen
- Menschen mit motorischen Einschränkungen
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten
Diese Nutzer sind auf barrierefreie Websites angewiesen. Blinde Menschen etwa nutzen sogenannte Screenreader, die Inhalte vorlesen. Diese Geräte können aber nur funktionieren, wenn die Website korrekt programmiert ist: z. B. mit beschreibenden Alt-Texten für Bilder, klaren Überschriften und einer sinnvollen Tastatursteuerung.
Auch für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit ist eine einfache Navigation entscheidend. Wenn Buttons zu klein sind oder nur per Maus erreichbar, können sie oft nicht genutzt werden. Gehörlose Nutzer benötigen Untertitel bei Videos, Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von einfacher Sprache und klarer Struktur.
Barrierefreiheit ist also die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen Websites nutzen können – und damit auch, dass Informationen und Dienstleistungen überhaupt zugänglich sind.
Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?
1. Öffentliche Stellen
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen Websites folgender Institutionen barrierefrei gestaltet sein:
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- Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
- Gerichte und andere öffentliche Einrichtungen
- Öffentliche Bildungseinrichtungen (z. B. Universitäten, Schulen)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Industrie- und Handelskammern)
- Öffentliche Unternehmen unter staatlicher Kontrolle (z. B. Stadtwerke)
2. Private Unternehmen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen ab dem 28. Juni 2025 auch bestimmte private Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten, insbesondere wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten wie:
- Onlineshops
- Bank- und Finanzdienstleistungen
- Buchungsportale für Verkehrsmittel (z. B. Bus, Bahn, Flug)
- Telekommunikationsdienste
- Streamingdienste und Mediatheken
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und unter 10 Millionen Euro können eventuell eine Ausnahme beantragen, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dennoch ist es auch für kleine Unternehmen sinnvoll, sich mit Barrierefreiheit zu beschäftigen: Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzer einfacher zugänglich und kann zu mehr Reichweite und besserer Nutzerbindung führen. Nicht zuletzt zeigt es, dass man sich als Unternehmen auch für Inklusion stark macht.
Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites konkret?
Barrierefreiheit heißt: Eine Website ist so gestaltet, dass möglichst viele Menschen sie ohne Einschränkung bedienen können. Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und in Deutschland die BITV 2.0.
Konkret müssen u. a. folgende Punkte umgesetzt werden:
- Texte für Bilder: Jedes Bild benötigt einen beschreibenden Alternativtext (Alt-Text). Dieser Text wird von Screenreadern vorgelesen und sollte den Bildinhalt knapp und präzise beschreiben. In HTML wird der Alt-Text mit dem Attribut
alt="Beschreibung"
direkt im Bild-Tag angegeben. Das sollte längst Standard sein, wird allerdings häufig vernachlässigt. - Tastatursteuerung: Alle Funktionen der Website müssen per Tastatur erreichbar sein. Das bedeutet: Menüs, Buttons und Formulare lassen sich mit der Tab-Taste ansteuern und mit Enter oder Leertaste auslösen. Test: Website ohne Maus bedienen, nur mit Tastatur.
- Farben und Kontraste: Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Das Kontrastverhältnis muss mindestens 4,5:1 betragen. Tools wie der Colour Contrast Analyzer helfen bei der Prüfung. Verwende keine Farbkombinationen, die für Farbenblinde schwer erkennbar sind (z. B. Rot-Grün).
- Strukturierte Inhalte: Inhalte müssen klar gegliedert sein. Verwende HTML-Überschriften (
<h1>
,<h2>
, usw.) in der richtigen Reihenfolge. Listen sollten mit<ul>
oder<ol>
ausgezeichnet sein, Absätze mit<p>
. Eine logische Struktur hilft Screenreadern und verbessert die Orientierung. Eine Website sollte also sauber gegliedert sein. - Formulare: Jedes Formularfeld muss eine eindeutige Beschriftung haben (Label). Diese wird mit dem HTML-Element
<label for="feld-id">
umgesetzt. Felder müssen mit Tab erreichbar und mit Enter absendbar sein. Fehlermeldungen müssen klar formuliert und leicht erkennbar sein. - Untertitel und Transkripte: Videos benötigen Untertitel, damit auch gehörlose Nutzer die Inhalte verstehen. Alternativ sollte ein Transkript bereitgestellt werden. Für Audiodateien ist ein Transkript Pflicht. Tools zur automatischen Untertitelung können unterstützen, müssen aber kontrolliert werden.
- Verzicht auf Hürden: Animierte Inhalte dürfen nicht automatisch starten, müssen abschaltbar sein und dürfen nicht blinken oder flackern. Solche Effekte können epileptische Anfälle auslösen oder Nutzer stark irritieren.
- Responsive Design: Die Website muss auf verschiedenen Bildschirmgrößen nutzbar sein. Inhalte dürfen sich nicht überlagern oder abschneiden. Navigationselemente müssen auch auf Smartphones groß genug und leicht bedienbar sein.
Die meisten Dinge sollten längst Standard bei der Gestaltung von Websites sein. Viele CMS sind bereits darauf vorbereitet. Nun kommt es darauf an, diese Dinge auch umzusetzen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit und größere Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und sich darum kümmern.
Wie kann man die Barrierefreiheit einer Website überprüfen?
1. Automatisierte Tools
Für einen ersten Überblick eignen sich Tools, die typische Fehler automatisch erkennen:
- WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
- Google Lighthouse (in Chrome integriert) oder Pagespeed Insights
- axe DevTools (Browser-Erweiterung)
- BITV-Test-Prüfschritte (offizielle Checkliste)
2. Manuelle Tests
Viele Barrieren erkennt nur ein Mensch:
- Website nur mit Tastatur bedienen (Tab-Taste, Enter)
- Test mit Screenreader (z. B. NVDA, VoiceOver)
- Farbkontraste prüfen mit Colour Contrast Analyzer
3. Externe Prüfung
Spezialisierte Dienstleister bieten umfassende Barrierefreiheits-Checks an. Besonders wertvoll: Tests mit echten Nutzer:innen mit Behinderung, da sie reale Nutzungshindernisse aufdecken. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet eine Übersicht zum Thema.
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Wie perfekt müssen Websites barrierefrei sein?
Barrierefreiheit wird in der Praxis anhand internationaler Standards bewertet, insbesondere der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In der EU gilt das Konformitätsniveau AA als Mindestanforderung. Das bedeutet: Websites müssen alle Kriterien der Stufen A und AA erfüllen. Perfektion wird nicht verlangt, aber alle erheblichen, vermeidbaren Barrieren müssen beseitigt werden.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Website dauerhaft den Anforderungen entspricht. Gelegentliche Prüfungen und Anpassungen sind daher notwendig, z. B. bei einem Relaunch oder der Einbindung neuer Funktionen.
Konsequenzen bei Verstoß gegen Barrierefreiheitsvorgaben
Werden Websites nicht barrierefrei gestaltet, drohen ab dem 28. Juni 2025 auch rechtliche Konsequenzen:
- Abmahnungen und Bußgelder: Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern geahndet werden. Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden überprüfen die Einhaltung.
- Klagebefugnis: Verbände und Einzelpersonen können bei Verstoßen rechtliche Schritte einleiten.
- Imageverlust: Fehlende Barrierefreiheit kann öffentliche Kritik und Reputationsschäden nach sich ziehen.
Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie unter das BFSG fallen, und rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen. Frühzeitige Anpassungen helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und verbessern gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher.
Barrierefreiheit bedeutet für viele Menschen Teilhabe am Leben
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Sie sorgt dafür, dass alle Menschen auch digitale Inhalte nutzen können. Ab 2025 sind auch viele private Unternehmen gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet. Aber auch für kleine Betriebe lohnt sich Barrierefreiheit: Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit, steigert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und erweitert die Zielgruppe. Wer frühzeitig handelt, vermeidet später hohen Aufwand und kann die eigene Website nachhaltig verbessern.
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