Google zeigt seit November 2020 Suchergebnisse rund ums Thema Gesundheit in Kooperation mit dem Gesundheitsportal des Bundes farblich hervorgehoben. Das Landgericht München untersagte die Bevorzugung eines staatlichen Suchergebnisses.
Websites zum Thema Gesundheit müssen neuerdings mit einem starken Rückgang an Reichweite rechnen. Google zeigt auf Desktop zu gesundheitlichen Fragen in der rechten Spalte einen grünen Kasten mit Informationen des Gesundheitsportals gesund.bund.de
Praxis-Beispiel: Suche nach Lungenentzündung
Auf mobilen Geräten wird dieser Kasten unterhalb von Anzeigen aber oberhalb der regulären Suchergebnisse platziert. Es handelt sich also nicht um ein normales Suchergebnis, bei dem der Bund zufällig ganz vorne rankt, sondern um eine Kooperation. Ein staatliches Suchergebnis sozusagen.
Das sagen meine Kunden
“Durch die professionelle Beratung und Unterstützung von Herrn Raaf konnte die Sichtbarkeit unserer Website um ein Vielfaches gesteigert werden. Die im Vorfeld der Zusammenarbeit angestrebten Ziele wurden durchweg erreicht, sogar übertroffen.” (Kunde: Bundesbehörde)
In den organischen Suchergebnissen rankt gesund.bund.de zum Suchbegriff “Lungenentzündung” aktuell auf Position 80. Die Website ist noch vergleichsweise neu und bessere Rankings brauchen normalerweise Zeit in so einem umkämpften Markt.
Doch in diesem Fall wird das Suchergebnis des Bundes direkt auf Position 0 angezeigt, vor den Platzhirschen bei Gesundheitsthemen netdoktor.de, apotheken-umschau.de oder Wikipedia.
“Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig seriöse Gesundheitsinformationen sind. Denn nur wer fundierte Informationen hat, kann sich und andere schützen. Mit dem Nationalen Gesundheitsportal wollen wir Bürgerinnen und Bürger auch jenseits von Corona zu Fragen rund um ihre Gesundheit informieren. Dabei hilft die Zusammenarbeit mit Google. Wer nach Gesundheitsthemen im Internet sucht, findet künftig noch leichter zu unserem Nationalen Gesundheitsportal.”
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Das staatliche Suchergebnis mag in Zeiten einer Pandemie vielleicht geeignet scheinen, um die Vielzahl der Verschwörungsmythen und Fake-News aus den Suchereignissen zu verbannen und verifizierte Informationen hervorzuheben.
Trotzdem können staatliche Institutionen freie Medien und Meinungsvielfalt nicht ersetzen. Zwar wird Google in Deutschland nicht staatlich gesteuert, aber der Wettbewerb um Platzierung in den Suchmaschinen wird durch die hervorgehobenen Suchergebnisse des Bundes stark verzerrt und könnte sich bald auf weitere Bereiche ausweiten.
Was, wenn nun auch das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium oder der BND gerne die Deutungshoheit auf Google für sich beanspruchen möchten, statt ihre SEO-Hausaufgaben zu machen und das beste Suchergebnis zu bieten?
“Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit haben wir bereits in den vergangenen Monaten zusammengearbeitet, um Menschen jederzeit schnell und einfach aktuelle und verifizierte Informationen zum Coronavirus bereitzustellen. Diese wertvolle Zusammenarbeit erweitern wir nun auf zahlreiche weitere Gesundheitsthemen. Immer mehr Menschen nutzen Google, um verlässliche Informationen zu Symptomen oder Krankheiten zu finden – und die Knowledge Panels für Gesundheitsthemen auf Basis des Nationalen Gesundheitsportals erfüllen genau diese Nachfrage.”
Philipp Justus, Vice President Google Zentral-Europa
Die Aussage von Google wirft vor allem eine Frage auf: wie sehr misstraut Google eigentlich seinen eigenen Suchergebnissen? Hat Google etwa ein Problem Fake-News, unbelegte Behauptungen und unseriöse Quellen zu erkennen? Und was genau verspricht man sich von diesem Geschenk an die Bundesregierung?
Zwar betont Google in seinen Richtlinien immer wieder wie wichtig Expertise, Autorität und Glaubwürdigkeit vor allem in sensiblen Bereichen wie Gesundheit und Finanzen sei, aber offenbar ist der Algorithmus nicht so gut, um die zweifellos sauber recherchierten und belegten Informationen des Bundes in den organischen Suchergebnissen vorne anzuzeigen und im Wettbewerb mit anderen Auslegungen.
Zwar ist das Vertrauen in die Regierung während der Corona-Pandemie – ganz im Gegensatz zu den Bildern der vielen Corona-Demonstrationen – immer noch erstaunlich groß, doch man sollte sich diese Kooperation einfach mal mit einem Trump, einem Orban oder einer AfD an der Regierung vorstellen, um sich über die Gefahren bewusst zu werden. In Frankreich ist die Gefahr schon wesentlich näher, wo bereits 2022 eine Rechtspopulistin und Nationalistin zur ersten Präsidentin gewählt werden könnte.
In einer Pressekonferenz wurde die Kooperation des BMG und Google vorgestellt, leider gibt es an einigen entscheidenden Stellen Hänger in der Übertragung und die anwesenden Journalisten schienen sich nicht groß für dieses scheinbar nischige Thema zu interessieren und stellten stattdessen nur Fragen zu Corona.
Die Daten des Gesundheitsportals stehen auch anderen Anbietern offen, wie Google bei der Pressekonferenz betonte. Man hebe sie letztlich nur deshalb hervor, um den Nutzern schnellstmöglich relevante und vertrauenswürdige Informationen zu bieten.
Gesundheitsminister Spahn zeigte sich entsprechend dankbar für dieses millionenschwere Geschenk aus dem Silicon Valley, schließlich kann man sich dann erhebliche Budgets für SEO-Beratung sparen. Betroffene Verlage meldeten dagegen natürlich ihre Bedenken gegen diese Wettbewerbsverzerrung an.
“Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit”, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann. Es käme schließlich auch keiner auf die Idee bei politischen News die Nachrichten des Bundespresseamtes den freien Medien vorzuziehen.
Fakt ist aber auch, dass nicht der Staat die Platzierung verordnet, sondern Google sie aus freien Stücken als Service für seine Nutzer eingebaut hat. Insofern hinkt dieser Vergleich etwas.
Gericht untersagt die Kooperation
UPDATE 10.2.2021
Das Landgericht München hat inzwischen mit einer einstweiligen Verfügung die Bevorzugung des Gesundheitsportals in den organischen Suchergebnissen untersagt. Gegen die Kooperation hatte der Betreiber des Gesundheitsportals NetDoktor.de geklagt, dessen Geschäftsmodell aufgrund der Kooperation starken Schaden genommen hätte.
Dennoch steht es natürlich auch Bundesbehörden zu, in einen Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern zu treten. In vielen Fällen gewinnen die seriösen Informationen von Bund und Ländern auch gegen die werbefinanzierten Inhalte privater Anbieter.
Das Gesundheitsportal rankt im Februar bereits für über 7000 Suchbegriffe auf Seite 1 bei Google, im fairen Wettbewerb mit anderen Anbietern. Die private Konkurrenz wird sich also auch ohne die umstrittene Kooperation künftig warm anziehen müssen.
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